Kameramann wurde Arbeit verboten
Einschränkung der Pressefreiheit
Einem Reporter von Videonews24.de wurde bei einem Unfall das Filmen von der Polizei untersagt. Dies stellt eine klare Beeinträchtigung der Pressefreiheit dar. Die im Video gezeigte Szene ist leider kein Einzelfall. Die Polizisten sind zu wenig informiert.
Was für den Kameramann von Videonews24.de eine alltägliche Situation ist, scheint zu einer klaren Einschränkung der Pressefreiheit zu werden. Die zwei “lieben” Polizistinen stellen sich ihm in den Weg und wollen sogar die Kamera beschlagnahmen. Obwohl er von der Unfallstelle reichlich Abstand hielt und auch sonst die Rettung nicht beeinträchtigte.
Genau solche Videos zeigen, wie stark die Pressefreiheit auch heute noch leidet. Die Polizistin war offenbar nicht sehr gut informiert. Sie wurde von Videonews24 freundlicherweise unkenntlich gemacht und die Stimmen nachgesprochen.
Solche Szenen sind leider kein Einzelfall.
Das Video erschien am 16. November 2009
Bild: Rainer Sturm /pixelio.de



Erlich gseit verstoh i nöd wieso mehr das filme mues. Falls die Person gstorbe isch und die aghörige das im fehrseh gsend isch das worschinlich au nöd gad de brüller.
Tja, es gehört nunmal zur Pressefreiheit auch so etwas zu filmen. Ob es Sinn macht oder Unsinn ist hat die Polizei so oder so nicht zu entscheiden. Die Redaktion kümmert sich darum, dass die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden. Weiteres dazu in einem späteren Artikel.
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